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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Für die Geschäftsbezeichnung zwischen Opta-Meat und dem
Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen
in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen
des Bestellers erkennt Opta-Meat nicht an, es sei denn, Opta-Meat hätte ausdrücklich
schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
Wenn Sie eine Bestellung bei Opta-Meat aufgeben, schicken
wir Ihnen eine E-Mail, die den Eingang Ihrer Bestellung bei uns bestätigt und
deren Einzelheiten aufführt. Ihre Bestellung stellt ein Angebot an uns zum
Abschluss eines Kaufvertrages dar. Wir nehmen dieses Angebot an, wenn wir Ihnen
per E-Mail mitteilen, dass wir die Ware verschickt haben. Über Produkte aus ein
und derselben Bestellung, die nicht in der Versandbestätigungs-E-Mail aufgeführt
sind, kommt kein Kaufvertrag zu Stande. Der Vertrag kommt mit Opta-Meat zu
Stande.
Dies gilt nicht für Produkte, die Sie direkt bei einem
anderen Anbieter kaufen. Der Kaufvertrag kommt dann direkt mit dem Anbieter zu
Stande und es gelten die mit diesem vereinbarten Bedingungen.
§ 3 Widerruf
Der Besteller kann seinerseits schriftlich (auch per
E-Mail) oder durch Rücksendung der Ware innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt
der Ware den Kaufvertrag widerrufen. Sofern der Bestellwert mehr als 40,00 €
beträgt, erstattet Opta-Meat die Kosten der Rücksendung. Es wird darauf
hingewiesen, dass Opta-Meat ggf. eine durch Ingebrauchnahme der Sache
entstandene Wertminderung einbehalten kann. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei
Software, die vom Besteller entsiegelt worden ist, ferner nicht bei Leistungen,
die online (z.B. Software zum Download) übermittelt worden sind.
Darüber hinaus gilt unsere Rücknahmegarantie.
§ 4 Lieferung
Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung ab
Lager an die vom Besteller angegebene Lieferadresse. Angaben über die
Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin
verbindlich zugesagt wurde.
§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug
Der Besteller kann den Kaufpreis per Rechnung zahlen. Kommt
der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Opta-Meat berechtigt, Verzugszinsen in Höhe
von 5 % über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen
Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls Opta-Meat ein höherer Verzugsschaden
nachweisbar entstanden ist, ist Opta-Meat berechtigt, diesen geltend zu machen.
§ 6 Besonderheiten beim Kauf auf Rechnung
Zahlung auf Rechnung ist nur für Verbraucher ab 18 Jahren
möglich. Die Lieferadresse, die Hausanschrift und die Rechnungsadresse müssen
identisch sein. Der Rechnungsbetrag wird mit Erhalt der Rechnung fällig.
§ 7 Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Opta-Meat anerkannt
sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit
befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung
im Eigentum von Opta-Meat.
§ 9 Mängelhaftung
Liegt ein Mangel der Kaufsache vor, kann der Besteller
Nacherfüllung (Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung) verlangen. Schlägt die
Nacherfüllung fehl, kann der Besteller bei einem nicht unerheblichen Mangel vom
Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz geltend machen.
Soweit sich nachstehend nicht anderes ergibt, sind
weitergehende Ansprüche des Besteller, gleich aus welchen Rechtsgründen,
ausgeschlossen. Opta-Meat haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am
Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Opta-Meat nicht für
entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers. Soweit
die Haftung von Opta-Meat ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für
die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die
Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder ein
Personenschaden vorliegt. Sie gilt ferner dann nicht, wenn der Besteller Ansprüche
aus §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz geltend macht.
Sofern Opta-Meat fahrlässig eine vertragswesentliche
Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den typischerweise
entstandenen Schaden beschränkt.
Die Verjährungsfrist beträgt vierundzwanzig Monate,
gerechnet ab Lieferung.
§ 10 Datenschutz
Informationen aller Art, Umfang, Ort und Zweck der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Ausführung von Bestellungen,
die Anmeldung zu dem E-Mail-Benachrichtigungsdienst, die Übermittlung einer
Onlinerezension erforderlichen personenbezogenen Daten durch Opta-Meat befinden
sich in der Datenschutzerklärung.
§ 11 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
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